Beratung des Forstreformgesetzes im Ausschuss Ländlicher Raum
Waldzustand und Situation in der Forstverwaltung so besorgniserregend wie seit Jahrzehnten nicht mehr - Landesregierung und Landtag tragen die politische Verantwortung für die Wälder und den Klimaschutz im Land
Die dramatischen Folgen des Trockenjahrs 2018 in den Baden-Württembergischen Wäldern sind
unübersehbar. Die anstehenden Aufgaben – Klimawandel, Waldumbau und Borkenkäferbekämpfung – sind mit der aktuellen Personalausstattung nicht mehr zu bewältigen. Die Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte haben zum Ausbluten und zur Überalterung des Personals geführt. Die demografische Entwicklung mit hohen altersbedingten Abgängen schon in den nächsten 7 Jahren stellt die Forstverwaltungen zusätzlich vor große Herausforderungen.
Die „Reparatur“ der durch die Klimafolgen geschädigten Wälder ist eine öffentliche Aufgabe, bei der auch öffentliche Gelder in die Ausbildung von spezialisierten Arbeitskräften fließen muss.
Landesregierung und Landtag müssen zeigen, dass ihnen die Wälder und die Forstleute wichtig sind! Nur sachkundig bewirtschaftete Wälder können einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele der Landesregierung leisten.
Forstreformgesetz
Der BDF wendet sich entschieden gegen die im laufenden Neuorganisationsprozess vom
Finanzministerium geforderte strukturelle „Effizienzrendite“ in Höhe von 8,4 Mio. Euro und fordert deren Rücknahme zur Stärkung der Forstwirtschaft entsprechend ihrer Aufgaben. Dies stellt keine zusätzliche Mittelforderung dar, sondern lediglich ein Belassen der Mittel im System dar.
Diese Mittel sind wie folgt einzusetzen:
- Einstellungskorridor für Nachwuchskräfte
- Verbesserung der Besoldung und Entlohnung und die Durchschlüsselung der Stellen des gehobenen technischen Forstdienstes bis A13Z
- Erhalt der Forstwirtausbildung über den Bedarf des AÖR-Betriebs ForstBW hinaus Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt
- Im Doppelhaushalt fordern wir 100 zusätzliche Stellen sofort. Diese sind erforderlich, um die negativen Folgen der rigiden Personalabbauprogramme der letzten Jahrzehnte, sowie die aktuellen Aufgabenzuwächse und die Folgen des Klimawandels auch nur annähernd auszugleichen. In den vergangenen 30 Jahren wurden fast 50 % des Personalkörpers über alle Forstlaufbahnen hinweg eingespart.
- Zusätzlich 20 Neustellen jährlich in den nächsten 7 Jahren. Diese werden dringend benötigt, um die demographischen Entwicklung auszugleichen. Das Personal muss vorgehalten werden, um in den Folgejahren die sich abzeichnenden geringen Abgangszahlen der Studiengänge zu puffern.
- Eine Verbesserung der Besoldung und die Durchschlüsselung der Stellen des gehobenen technischen Forstdienstes bis A13Z ist angesichts des Aufgabenzuwachses und der zunehmenden Regelungsdichte im Wald dringend geboten. Die Aufgaben sind nur mit hochqualifizierten Mitarbeitern zu bewerkstelligen. Der Wettlauf um die besten Mitarbeiter hat begonnen.
Privatwald und Privatwaldverordnung:
- Intensivierung der Privatwaldberatung vor dem Hintergrund der Waldschäden
- Unterstützung des kleinparzellierten Privatwaldes auch unter 2 ha mit dem Angebot eines Waldinspektionsvertrags- gegen ein kostendeckendes Entgelt
- Förderung der Bildung von Gemeinschaftswäldern als effizientestes Mittel zur Überwindung der Strukturprobleme im kleinteiligen Privatwald. Ein eigener Absatz in der Privatwaldverordnung zur Bildung von Gemeinschaftswäldern würde der Aufgabe gerecht werden.
- Sicherung und Weiterentwicklung des kleinen und mittleren bäuerlichen Privatwaldes im Zeichen des Klimawandels. Hierzu ist eine flächendeckende forstliche Standortskartierung als Bestandteil der Daseinsvorsorge und dringend benötigtes Handwerkzeug für eine zielgerichtete Beratung des Privatwaldes erforderlich. Mehr als 50 % der Kleinprivatwaldflächen sind nicht kartiert.
Körperschaftswald und Körperschaftswaldverordnung:
- Begrenzung der maximalen forstlichen Betriebsfläche im Revierdienst auf 1800 Hektar. Die Körperschaften müssen sich - trotz künftiger Vollkosten - der gesellschaftlichen Bedeutung des Waldes und der daraus abgeleiteten Arbeitspakete im Revierdienst bewusst sein.
- Vor dem Hintergrund des finanziellen Ausgleichs für die besondere Allgemeinwohlverpflichtung gem. §8 im Entwurf der Körperschaftwaldverordnung, ist eine absolute Revierobergrenze von 1800 Hektar angemessen. Begründete Überschreitungen sind möglich aber im Einzelfall darzulegen (beispielsweise sehr niedriger Einschlag, Bannwälder etc.).
Ausbildung zum Forstwirt
- Wir fordern den Erhalt der Forstwirtausbildung über den Bedarf des AÖR-Betriebs ForstBW hinaus.
- Die Ausbildungsstellen des Landes sind flächendeckend über Baden-Württemberg verteilt. Damit sind sie für junge, nicht volljährige Schulabgänger ohne Internat erreichbar. Das Land fördert mit der dezentralen Forstwirtausbildung den ländlichen Raum ganz besonders und sorgt für handwerklich begabte junge Menschen mit geringer Mobilität für Arbeitsplätze, die anderweitig nicht erreichbar sind. Für die ohnehin niedrig entlohnten Forstwirte werden dauerhaft einige attraktive Forstwirtschaftsmeisterstellen erhalten.
- Die Ausbildungsstellen von ForstBW sichern ein qualitativ hohes Ausbildungsniveau und damit fachgerechte und pflegliche Bewirtschaftung. Weder der Körperschaftswald noch der überwiegend kleinparzellierte Privatwald können diese Ausbildungsleistung zur Zeit erbringen.
Der Landesvorstand des BDF
Dietmar Hellmann Rolf Leimgruber Georg Jehle
Der Bund Deutscher Forstleute bittet Sie bei Ihren heutigen Beratungen zum Forstreformgesetz die aktuell besonders prekäre Situation der Wälder und die schwierige Lage der Forstverwaltung zu berücksichtigen
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Hellmann