Beratung des Forstreformgesetzes im Ausschuss Ländlicher Raum

Waldzustand und Situation in der Forstverwaltung so besorgniserregend wie seit Jahrzehnten nicht mehr - Landesregierung und Landtag tragen die politische Verantwortung für die Wälder und den Klimaschutz im Land

08. Mai 2019
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Die dramatischen Folgen des Trockenjahrs 2018 in den Baden-Württembergischen Wäldern sind

unübersehbar. Die anstehenden Aufgaben – Klimawandel, Waldumbau und Borkenkäferbekämpfung – sind mit der aktuellen Personalausstattung nicht mehr zu bewältigen. Die Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte haben zum Ausbluten und zur Überalterung des Personals geführt. Die demografische Entwicklung mit hohen altersbedingten Abgängen schon in den nächsten 7 Jahren stellt die Forstverwaltungen zusätzlich vor große Herausforderungen.

Die „Reparatur“ der durch die Klimafolgen geschädigten Wälder ist eine öffentliche Aufgabe, bei der auch öffentliche Gelder in die Ausbildung von spezialisierten Arbeitskräften fließen muss.

Landesregierung und Landtag müssen zeigen, dass ihnen die Wälder und die Forstleute wichtig sind! Nur sachkundig bewirtschaftete Wälder können einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele der Landesregierung leisten.

Forstreformgesetz

Der BDF wendet sich entschieden gegen die im laufenden Neuorganisationsprozess vom
Finanzministerium geforderte strukturelle „Effizienzrendite“ in Höhe von 8,4 Mio. Euro und fordert deren Rücknahme zur Stärkung der Forstwirtschaft entsprechend ihrer Aufgaben. Dies stellt keine zusätzliche Mittelforderung dar, sondern lediglich ein Belassen der Mittel im System dar.

Diese Mittel sind wie folgt einzusetzen:

Privatwald und Privatwaldverordnung:

Körperschaftswald und Körperschaftswaldverordnung:

Ausbildung zum Forstwirt

Der Landesvorstand des BDF

Dietmar Hellmann Rolf Leimgruber Georg Jehle

 

Der Bund Deutscher Forstleute bittet Sie bei Ihren heutigen Beratungen zum Forstreformgesetz die aktuell besonders prekäre Situation der Wälder und die schwierige Lage der Forstverwaltung zu berücksichtigen

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Hellmann