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Volle Kostenerstattung für Dienstfahrten - Gleichbehandlung wiederherstellen

20. März 2022

Liebe Mitglieder, liebe Forstleute,

der schreckliche Krieg Russlands gegen die Ukraine macht uns fassungslos und zutiefst betroffen – nicht nur wegen der Auswirkungen auf unser eigenes Leben, sondern vor allem wegen des unermesslichen Leids und der Zerstörung, mit der die Ukraine und ihre Menschen überzogen werden. Ein Ende ist nicht in Sicht, viele befürchten, dass der Krieg noch weiter eskaliert wird.

 

Vor diesem Hintergrund mag die Forderung nach Anpassung und vollständigem Ersatz der Kosten – hier vor allem der Kraftfahrzeugenschädigung - die den Beschäftigten und Beamten in den verschiedenen Kommunen, Landesverwaltungen und Landesbetrieben im Rahmen der Ausübung ihres Dienstgeschäftes entstehen fast kleinlich erscheinen, sie ist es aber nicht.

Im Gegenteil: es ist auch die Aufgabe der Kommunen, der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Dienststellen, Behörden oder Betrieben aus eigenem Antrieb dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden bei der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen geschützt und erhebliche Ungleichbehandlungen zwischen den Mitarbeitenden wieder geradegezogen werden. Leider scheint dies in vielen Fällen nicht ohne Druck der Berufsverbände zu gehen.

Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der Fahrzeuge ist die Anpassung des Landesreisekostengesetzes. Wir danken dem Beamtenbund Baden-Württemberg unter Vorsitz von Kai Rosenberger für seine rasche und vollständige Unterstützung in dieser Sache. In der anhängende Pressemitteilung sehen Sie die Forderung auf umgehende Anhebung der Km-Sätze auf 45 Cent.

Als BDF fordern wir darüber hinaus die forstlichen Arbeitgebenden direkt dazu auf, bis zur Umsetzung der Rechtsäderung in geeigneter Weise sofort für Ausgleich zu sorgen. Wir setzen dabei auf die Kreativität der Dienstherren:

  1. Als Sofort-Lösung bis zur Rechtsänderung sind „Benzingutscheine“, die bis zu einem monatlichen Wert von 50 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind, möglich. Diese können für einen beschränkten Zeitraum für Personen mit permanenter Gestellung eines Privat-Pkws und entsprechendem jährlichen Fahrtaufkommen gewährt werden. Einbezogen werden müssen alle Mitarbeitenden, die keinen Zugriff auf einen Dienstwagen haben. Natürlich sind auch alle alternativen Lösungen, die denselben Zweck erfüllen erwünscht.
  2. Mit einer gewissen Umsetzungszeit verbunden ist auch denkbar, dass Arbeitgebende/Dienstherren Privatfahrzeuge in den Dienstwagenbestand übernehmen, wie dies wohl auch bei verschiedenen Kreisen bereits gemacht wurde. Dabei sollte aber das übernommene Fahrzeug noch eine gewisse Lebenserwartung haben und den Anforderungen/
  3. Als dauerhafte Lösung fordert der BDF die generelle Gestellung von Dienst-PKW für alle Beschäftigten mit Außendienstaufgaben. Dies betrifft in erster Linie die Revierleitungen, und Forstwirte und Meister aber natürliche auch den Innendienst, soweit er mit Außendienstaufgaben betraut ist. Hier fordern wir alle Dienstherren dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen oder aber zu intensivieren, um so rasch wie möglich in eine Vollausstattung einzusteigen. Für alle Mitarbeitenden, denen ein Dienstwagen persönlich zugeordnet werden muss (z.B. Revierleitungen, Forstwirtschaftsmeister der technischen Produktion, etc.) soll ein attraktives Angebot zur privaten Mitbenutzung gemacht werden. Die Dienstwagengestellung ist ohnehin auch für die Arbeitgebenden die wirtschaftlichste Lösung, sobald eine jährliche Fahrleistung von ca. 12.000 km überschritten wird. Entsprechende Modelle müssen mit den Personalvertretungen ausgehandelt werden.

Die Dienstwagengestellung ist der einzige Weg, Ruhe in das Thema zu bekommen. Es macht aus Sicht des BDF-Landesvorstandes keinen Sinn, bei jeder Hochpreisphase oder Preiserhöhung höhere Kfz-Entschädigungen einzufordern, nur weil sich die Arbeitgebenden nicht an das Thema Dienstwagen trauen oder einzelnen Mitarbeitenden der Privat-Pkw lieb ist und man keinen Dienstwagen möchte. Wir sind generell der Auffassung, dass die Arbeitgebenden alle Arbeitsmittel, die zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich sind, stellen sollen. Die private Gestellung gegen vollständige Entschädigung soll die Ausnahme bleiben.

Diese Forderungen richten wir auch an die Dienststellen. Sollten Sie als Mitglieder eigene andere Ideen haben, sind wir für Ihre Rückmeldung dankbar.

Im Namen des gesamten Landesvorstandes mit besten Grüßen und der Hoffnung auf baldigen Frieden in der Ukraine,

Ihr Dietmar Hellmann