Liebe Mitglieder, liebe Forstleute,
der schreckliche Krieg Russlands gegen die Ukraine macht uns fassungslos und zutiefst betroffen – nicht nur wegen der Auswirkungen auf unser eigenes Leben, sondern vor allem wegen des unermesslichen Leids und der Zerstörung, mit der die Ukraine und ihre Menschen überzogen werden. Ein Ende ist nicht in Sicht, viele befürchten, dass der Krieg noch weiter eskaliert wird.
Vor diesem Hintergrund mag die Forderung nach Anpassung und vollständigem Ersatz der Kosten – hier vor allem der Kraftfahrzeugenschädigung - die den Beschäftigten und Beamten in den verschiedenen Kommunen, Landesverwaltungen und Landesbetrieben im Rahmen der Ausübung ihres Dienstgeschäftes entstehen fast kleinlich erscheinen, sie ist es aber nicht.
Im Gegenteil: es ist auch die Aufgabe der Kommunen, der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Dienststellen, Behörden oder Betrieben aus eigenem Antrieb dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden bei der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen geschützt und erhebliche Ungleichbehandlungen zwischen den Mitarbeitenden wieder geradegezogen werden. Leider scheint dies in vielen Fällen nicht ohne Druck der Berufsverbände zu gehen.
Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der Fahrzeuge ist die Anpassung des Landesreisekostengesetzes. Wir danken dem Beamtenbund Baden-Württemberg unter Vorsitz von Kai Rosenberger für seine rasche und vollständige Unterstützung in dieser Sache. In der anhängende Pressemitteilung sehen Sie die Forderung auf umgehende Anhebung der Km-Sätze auf 45 Cent.
Als BDF fordern wir darüber hinaus die forstlichen Arbeitgebenden direkt dazu auf, bis zur Umsetzung der Rechtsäderung in geeigneter Weise sofort für Ausgleich zu sorgen. Wir setzen dabei auf die Kreativität der Dienstherren:
Die Dienstwagengestellung ist der einzige Weg, Ruhe in das Thema zu bekommen. Es macht aus Sicht des BDF-Landesvorstandes keinen Sinn, bei jeder Hochpreisphase oder Preiserhöhung höhere Kfz-Entschädigungen einzufordern, nur weil sich die Arbeitgebenden nicht an das Thema Dienstwagen trauen oder einzelnen Mitarbeitenden der Privat-Pkw lieb ist und man keinen Dienstwagen möchte. Wir sind generell der Auffassung, dass die Arbeitgebenden alle Arbeitsmittel, die zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich sind, stellen sollen. Die private Gestellung gegen vollständige Entschädigung soll die Ausnahme bleiben.
Diese Forderungen richten wir auch an die Dienststellen. Sollten Sie als Mitglieder eigene andere Ideen haben, sind wir für Ihre Rückmeldung dankbar.
Im Namen des gesamten Landesvorstandes mit besten Grüßen und der Hoffnung auf baldigen Frieden in der Ukraine,
Ihr Dietmar Hellmann