+++ Info +++
Neu: Eingangsamt für Forstrevierleitende ist A11
Gewerkschaftsarbeit zahlt sich finanziell aus
Försterinnen und Förster im gehobenen Dienst sind in Baden-Württemberg in der Laufbahn des technischen Dienstes zugeordnet. Bisher war das Eingangsamt A10, nun ist dieses ab 01.12.2022 auf A11 angehoben. Zudem soll in allen Besoldungsgruppen der Einstieg in der Erfahrungsstufe 3 erfolgen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nun in geltendes Recht übertragen wurde. Man muss sich die Urteilsbegründung auf der Zunge zergehen lassen. Demnach sei der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr gewahrt gewesen.
Nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Nettoalimentation in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Alimentierung im Eingangsamt des gehobenen technischen Dienstes. Weitere Verbesserungen konnten erreicht werden bei der Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge und der Beihilfebemessungssätze.
Der Erfolg dieser Verbesserung ist einerseits dem Beamtenbund als Dachverband des BDF zu verdanken. Doch auch wir als BDF haben einen gewichtigen Anteil daran. Schließlich haben wir es vor Jahren geschafft, den gehobenen Forstdienst im Ländle in die Laufbahn des technischen Dienstes zu heben, wo er auch vollkommen zurecht hingehört.
Über diese Anhebung auf A11 freuen wir uns alle mit den jungen Kolleginnen und Kollegen.
Was wir uns allerdings nicht vorstellen können ist, dass der klassische Forstrevierleitende nun sein gesamtes Berufsleben in A11 sitzen bleiben soll. An dieser Stelle muss sich was tun. Wir fordern, dass Dynamik in den Stellenschlüssel kommt. Revierförsterinnen und Revierförster haben A 12 verdient. Die Reviere müssen raus aus der A11-Falle! Generell werden wir weiter daran arbeiten, dass auch die Beförderungsämter des gehobenen technischen Forstdienstes und des höheren Forstdienstes von dieser Regelung profitieren werden.
Unterstützen Sie uns dabei durch Ihre Mitgliedschaft!
Ihre Fragen und Anmerkungen können Sie gerne an ausschuss1(at)bdf-bw.de schicken.
Ihr Ausschuss 1 für Personalvertretung, Personal, Rechtsschutz und Verkehrssicherung im BDF BaWü