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Kampf um die „besten“ Köpfe
Ein wichtiges Element im Kampf um die -besten- Köpfe ist eine faire und angemessene Besoldung. Der Landkreis Reutlingen hat es vorgemacht, wie es geht. Eine kleine Arbeitsgruppe aus Revierleitenden machte sich mit dem „Segen” der Personalabteilung und Forstamtsleitung auf den langen Weg, ihre Revierstellen zu beschreiben und bewerten zu lassen.
Handwerkliche Fehler vermeiden
Hier ein paar Punkte, die es zu beachten gilt: Die Stellen müssen gut und gründlich beschrieben werden, denn handwerkliche Fehler können sich gravierend auswirken. Wichtig dabei ist, dass die Arbeitsvorgänge nicht atomisiert werden, d.h. nicht unter 30% Zeitanteil rutschen, denn dann werden diese möglicherweise nicht bewertet. Ein zentrales Element ist, dass der Stellenbewerter ausführliche Interviews mit den Betroffenen führt und am besten mit ins Revier geht, um sich ein Bild vor Ort zu machen. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Revierleitenden sehr gut vorbereitet sind und ihr „Licht nicht unter den Scheffel stellen“. Da ist falsche Zurückhaltung kontraproduktiv.
Bei Stellenbeschreibung aktiv einbringen
Stellenbewertungen können externe Berater erstellen, häufig die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) oder private Büros. Alternativ können Stellenbewertungsverfahren auch durch die Personalabteilung vom jeweiligen Dienstherren intern durchgeführt werden. Wir empfehlen, dass die Betroffenen bei der Erstellung der Stellenbeschreibung intensiv mitwirken, d.h. möglichst auch an deren Ausformulierung beteiligt sind. Steht diese, dann kann der Stellenbewerter „zur Tat“ schreiten und die Stellenbeschreibung bepunkten. In Reutlingen war es ein privates Büro, das zusammen mit den Betroffenen die Stellen beschrieben, dann die Bewertung selbstständig ohne Einflussnahme von außen vorgenommen hat, um anschließend das Ergebnis der Stellenbewertungskommission vorzulegen.
Politik nicht vergessen
Neben der handwerklichen Komponente hat ein Stellenbewertungsverfahren auch eine politische Dimension, die mindestens genauso wichtig ist. Auf Ebene der uFBen müssen die Rathäuser zumindest indirekt einen Teil der Personalkosten tragen und sollten über das Stellenbewertungsverfahren informiert sein und im besten Fall dieses unterstützen. Auch die Unterstützung von Gemeinderäten und Kreisräten kann hilfreich sein. Personalvertretung und Hausspitze in den Kreisen sollten auch eine Vorstellung davon haben, was Försterinnen und Förster im Wald täglich leisten.
Auch Quervergleiche zu Beamten im gehobenen technischen Dienst in anderen technischen Fachverwaltungen des Landratsamtes, die oft als Ingenieure auf nach A12 bewerteten Stellen sitzen, können helfen, Entscheidungsträger zu überzeugen, dass Revierleitende mit ähnlichen Qualifikationen und Anforderungen A12 verdienen. Die Betroffenen vor Ort sollten versuchen, Einfluss auf die Auswahl des Bewertungsbüros zu nehmen, denn da gibt es durchaus Unterschiede mit Auswirkungen auf die Ergebnisse.
In die Waagschale kann man auch die Tatsache werfen, dass die Bandbreite des gehobenen technischen Dienstes von A11 bis A13 mit Zulage reicht. Kann es richtig sein, dass das Normalrevier meist in die unterste Schublade gesteckt wird?
Glückwunsch nach Reutlingen
All das wurde richtig gemacht, denn der Landkreis Reutlingen gehört nun auch mit dem Landkreis Calw und vielen Gemeinden und Städten zur "besseren Gesellschaft”, da 22 Stellen, davon die meisten in Normalrevieren, dieses Jahr nach A12 bewertet wurden. Das zeigt, dass der BDF Baden-Württemberg mit seiner Forderungen nach A 12 im Normalrevier richtig liegt und wir können den Kolleginnen und Kollegen nur unseren größten Respekt aussprechen und der Kreisverwaltung danken, dass sie einen objektiven und ergebnisoffenen Bewertungsprozess zugelassen hat. Das sind wichtige Erfolge, die ins Land ausstrahlen und hoffentlich Wirkung zeigen werden. Es freut uns sehr, dass sich unser Mitglied Michael Brielmaier in Reutlingen auch in der Arbeitsgruppe eingebracht hat und erfolgreich war. Herzlichen Glückwunsch nach Reutlingen!
Zur Wahrheit gehört auch, dass Anfang des Jahres ein anderer Landkreis auf Antrag der Revierkolleginnen und -kollegen eine Stellenbewertung durchführte, allerdings mit einem unschönen Ergebnis: Das Normalrevier ohne Sonderfunktion wurde nach A11 bewertet.
Da lässt sich leider auch rechtlich nichts bewirken, unabhängig davon, ob jemand seine private
Rechtsschutzversicherung oder die des BDFs in Stellung bringen will. Der Dienstherr muss in dieser Angelegenheit keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, sofern er keine Verfahrensfehler gemacht hat. Eine höhere Stellenbewertung ist leider nicht einklagbar.
Wer ein Stellenbewertungsverfahren anstrebt, sollte sich auf jeden Fall an den Ausschuss 1
(ausschuss1(at)bdf-bw.de) wenden und sich beraten lassen.
Es ist wichtig, dass im Zeichen des demographischen Wandels zunehmend Bewegung in die Thematik kommt. Wer fair bezahlt, hat im Kampf um die -besten- Köpfe die Nase vorn.
Die Landesleitung BDF Baden-Württemberg
Ausschuss1
Einfach mal reinschnuppern!
Der Ausschuss 1 im BDF Baden-Württemberg besteht aus Kollegen der LFV und ForstBW. Seine satzungsgemäße Aufgabe ist, Fragestellungen rund um die Bereiche Personal, Personalvertretung, Rechtsschutz etc. zu diskutieren und den Vorstand zu beraten. Dabei setzt der Ausschuss 1 eigene Themen oder nimmt Aufträge des Vorstandes an. Sprecher des Ausschuss 1 ist Jürgen Holzwarth (Forstbezirk Altdorfer Wald), stellvertretender Landesvorsitzender. Weitere aktive Mitglieder sind Ottmar Jochum (Forstbezirk Mittlere Alb), Vorsitzender Regionalgruppe Tübingen und stellvertretender GPR-Vorsitzender; Markus Bohnert (Forstamt Breisgau-Hochschwarzwald), Rechtschutzbeauftragter; Sebastian Winkler (Forstamt Ravensburg), örtlicher Personalrat und Rolf Leimgruber (Forstbezirk Hochschwarzwald).
Der Ausschuss 1 nimmt gerne weitere Mitglieder auf, die sich engagieren möchten und ihre ureigene Sicht aus ihrem Berufsalltag in die Ausschussarbeit einbringen möchten. Es ist völlig unerheblich wie viel Berufserfahrung mitgebracht wird, wichtig allein ist die Motivation, berufsständisch etwas zu bewegen.
Der Ausschuss1 tagt vier bis fünf Mal im Jahr, jeweils abends und dies ausschließlich online.
Kontakt:
ausschuss1(at)bdf-bw.de
