Kai Rosenberger (BBW) und Dietmar Hellmann (BDF) bei Landesforstpräsident Max Reger im MLR

Große Forstreform auf der Zielgeraden – Beamtenbund unterstützt Positionen des BDF

18. Dezember 2018
  • Foto: vl: Dietmar Hellmann Landesvorsitzender BDF, Dr. Anja Peck Leitung Referat Personal und Organisation der Abteilung Landesforstverwaltung, Susanne Hauth Geschäftsführerin BBW, Max Reger Landesforstpräsident und Geschäftsführer ForstBW, Kai Rosenberger Landesvorsitzender BBW

Am 18.12. 2018 fand das erste Kennenlerngespräch des BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger beim Leiter des Abteilung 5 des MLR MDGT Max Reger statt.

Reger ist in seiner Funktion als Abteilungsleiter verantwortlicher Landesforstpräsident und Geschäftsführer des Landesbetriebes ForstBW. Mit am Gespräch beteiligt waren auf Seiten der Forstabteilung Frau Dr. Anja Peck, verantwortlich für Personal und Organisation, seitens des BBW Geschäftsführerin Susanne Hauth und der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Forstleute, Dietmar Hellmann.

Die Forstverwaltung befand sich sich seit 2002 in einem Verfahren des Bundeskartellamtes wegen einer Beschwerde des Verbandes der baden-württembergischen Sägewerke. Nach jahrelangen heftigen Auseinandersetzungen mit dem Bundeskartellamt, die schließlich in Gerichtsverfahren vor dem OLG Düsseldorf und final im Jahr 2018 vor dem Bundesgerichtshof vollständig zugunsten des Landes ausgingen, hatte das BKartA sein Ziel, die Forstverwaltung in Baden-Württemberg zu zerschlagen nicht erreicht. Dennoch hat das Land aus verschiedenen Gründen entschieden, seinen eigenen Waldbesitz aus den Einheitsforstämtern in den Stadt- und Landkreisen herauszulösen und in einer eigenen Anstalt des öffentlichen Rechts zu bewirtschaften. Eine Entscheidung, die massive Eingriffe in die Verwaltungsstruktur und in die Zusammenarbeit der Waldbesitzarten nach sich zieht. Weitere Änderungsnotwendigkeiten ergeben sich aus rechtlichen Änderungen in der Bundesgesetzgebung. Eine wegen des Kartellverfahrens vorgenommene Änderung des Bundeswaldgesetzes verbietet in Zukunft die bisher übliche institutionelle Subvention der kommunalen und der privaten Waldbesitzer. Die Landkreise müssen somit ihre Dienstleistung der Beförsterung zu Gestehungskosten anbieten. In der Folge entsteht daraus ein Transformationsprojekt in einer Größenordnung, das die seit 30 Jahren von immer wiederkehrenden Organisationsänderungen gebeutelte Forstverwaltung bisher nicht gekannt hat.

Breit angelegter Partizipationsprozess

Kai Rosenberger lies sich über den Stand des Organisationsprojektes informieren. Über 140 Mitarbeitende, zahlreiche forstliche Verbände, die kommunalen Landesverbände, Vertreter betroffener Ministerien und der Regierungsparteien erarbeiten in einer weit verzweigten Projektstruktur unter Führung von Minister Peter Hauk auf Landesebene Grundsätze und Rahmenbedingungen der Reform. Parallel wird in jedem Stadt- und Landkreis von den unteren Forstbehörden gemeinsam mit den Kommunen und den privaten Waldbesitzenden an neuen Strukturen gearbeitet. Ein Mammutprozess, der den Mitarbeitenden neben ihren Tagesgeschäften enorme zusätzliche Belastungen auferlegt. Eine Unterstützung durch Projektmittel oder Zeitvertragsstellen verweigert das FM. Der Starttermin der neuen Forstorganisationen ist der 1. Januar 2020.

Big Points

Für den Chef des BBW stehen in einem Umbauprozess diesen Ausmaßes die Mitarbeitenden im Vordergrund. Kai Rosenberger fordert, dass hier alle Möglichkeiten einer sozialverträglichen Umsetzung ausgeschöpft werden müssen. Die Reform darf nicht auf dem Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen werden. Landesforstpräsident Max Reger und die Personalchefin Dr. Anja Peck erläutern das Maßnahmenpaket, das sich unter anderem an der Polizeireform orientiert und unter anderem ein zweistufiges Interessenbekundungsverfahren beinhaltet, welches zum Ziel hat, Personalverschiebungen so gering wie möglich zu halten. „Wir wollen die Reform so umsetzen, dass der als Auffanginstrument entwickelte Pakt für Beschäftigung erst gar nicht in Anspruch genommen werden muss“, so Reger und Peck. Große Herausforderungen stellt dabei die Auflösung der Forstabteilung beim Regierungspräsidium Tübingen dar. Künftig wird nur noch eine Mittelbehörde beim RP Freiburg alle Aufgaben den Landesforstverwaltung landesweit übernehmen. In Tübingen wird vorübergehend dafür die Zentrale des Landesbetriebs Forst untergebracht. Man war sich im Gespräch einig, dass dieser Aufgabenwechsel nur zusammen mit den betroffenen Mitarbeitenden an beiden Standorten möglich sein wird und das Land zeitgemäße Arbeitsformen wie Telearbeit, oder mit Rücksicht auf das Lebensalter von Mitarbeitenden auch Arbeitserledigungen für die jeweils andere Dienststelle am bisherigen Dienstort vorübergehend möglich sein müssen. „Umzüge zwischen Tübingen und Freiburg sind den Mitarbeitenden nicht zumutbar und können allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen“, so der BBW-Vorsitzende.

Das Finanzministerium will aus der Forstreform Kapital schlagen. 8,4 Mio Euro fordert das Land als strukturelle Einsparung. Unverständlich für den BDF-Landesvorsitzenden: „Die Eingliederung der unteren Sonderbehörden in die Kreise im Rahmen der Teufel‘schen Verwaltungsreform im Jahre 2005 wurde mit Synergieeffekten begründet. Um 20% wurde folglich das FAG gekürzt, der Forst zusätzlich über das 1480er-Programm zur Ader gelassen. Nun werden die damals als effizient bezeichneten Strukturen zerschlagen und erneut eine Effizienzrendite gefordert. Diese Art von Effizienzbetrachtung bedeutet nichts anderes als Kaputtsparen.“

Zwischen 40 und 50% des Personals wurden seit 1993 in den Laufbahnen und bei den Beschäftigten abgebaut. Parallel wurden die Aufgaben der Forstleute erheblich ausgeweitet. Nicht nur die Holzeinschläge stiegen, höhere Naturschutzanforderungen, der Umbau der Wälder in klimastabile Ökosysteme und die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald und die Forstleute sind exemplarisch zu nennen. Hinzu kommt, dass in den nächsten 5 Jahren 40% des Personals des höheren Dienstes in Pension gehen werden - im Übrigen ein bundesweiter Trend. Ein Programm, um diesen Personalverlust auch nur wenigstens auszugleichen ist nicht in Sicht. Dietmar Hellmann vom BDF kritisiert diesen Zustand seit längerem. „Das Land schadet sich damit selbst. Ein überalterter und ausgezehrter Personalkörper kann den hohen Erwartungen nicht gerecht werden. Das Land muss in seinem Bereich endlich genügend Nachwuchsstellen ausbringen und den Kreisen die Mittel dafür bereitstellen, um beim Wettbewerb als die besten Köpfe überhaupt wahrgenommen zu werden. Kai Rosenberger forderte vom Land den Stopp des Personalabbaus und eine auskömmliche Finanzierung der Kreise, um eine ausreichende Personalausstattung auf allen Ebenen der Forstverwaltungen wieder aufzubauen zu können. Man war sich einig, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Kai Rosenberger wurde konkret: „Der BBW wird den Forst unterstützen und im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes Stellen und Finanzmittel vom Land einfordern. Der BBW wird in seinem Forderungspaket für den öffentlichen Dienst ein spezielles Kapitel „Wald“ einbauen“. Bereits die nächsten Gespräche mit den Fraktionen sollen dafür genutzt werden. Rosenberger weiter: „Der Forst braucht einen Pakt für Ausbildung, der den Generationenwechsel angefangen bei den Forstwirten, über die Verwaltungsleute, bis hin zum Leitungspersonal auffängt und den Forst in Baden-Württemberg wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber werden lässt.“

Man war sich einig, dass der nächste Doppelhaushalt zeigen wird, welchen Wert der Wald und die Forstleute in der Gesellschaft haben. Die Gespräche werden fortgesetzt und wir werden Sie hier weiter auf dem Laufenden halten.

 

Gez. Dietmar Hellmann