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Das verflixte Praktikantenjahr - der BDF lässt nicht locker
Der BDF BaWü lässt die Nicht-Anrechnung des Praktikantenjahres bei der 45/65-Regelungen von einem Fachanwalt/einer Fachanwältin juristisch prüfen.
Es stellt sich die Frage, ob das Praktikum im Rahmen des verwaltungsinternen Studiums im gehobenen Forstdienst zu den 45 Dienstjahren gerechnet werden kann, um abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr in Pension gehen zu können?
Wenn wir näheres wissen, informieren wir Sie zeitnah.