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Neues Reisekosten-Recht

04. Dezember 2022
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Försterinnen und Förster sind wütend und frustriert, weil sie bei der derzeitigen KFZ-Entschädigung draufzahlen.

Dienstwagen stehen im Forst selten zur Verfügung.

Die meisten Försterinnen und Förster stellen den jeweiligen Arbeitgebern oder Dienstherren derzeit noch ihre Privatfahrzeuge auf holprigen Waldwegen zur Verfügung und sind dabei leider die Dummen! Und was machen der Gesetzgeber, das Finanzministerium und viele Dienststellen? Sie kommen ihrer Fürsorgepflicht nicht nach und verschließen die Augen vor den ständigen Einbußen der Forstleute.

Denn das neue Landesreisekostengesetz (mit Wirkung vom 01.01.2022) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift bieten keine auskömmlichen Aufwandsentschädigungen sondern bringen für Förster:Innen in Summe nur weitere Verluste. *

Was ist passiert? Was fordert der BDF?

  1. Die KFZ-Entschädigung von 35 Cent/km wurde seit 2009 (!) nicht erhöht. Der Ukraine-Krieg und Abgaben treiben die Spritpreise weiter nach oben. Seit Oktober 2020 hat sich der Dieselpreis zeitweise mehr als verdoppelt. Neuwagen, aber auch Gebrauchtwagen sind inzwischen sehr teuer. Werkstatt- und Ersatzteilpreise gehen steil in die Höhe.
    Deshalb fordert der BDF zusammen mit dem Beamtenbund BW eine Erhöhung der KFZ-Entschädigung auf 45 Cent/km. Das muss jetzt schnell gehen und künftig in regelmäßigen und kurzen Zeitabständen angepasst werden.
     
  2. Der Schlechtwegezuschlag von 5 Cent/Km wurde seit 2009 (!) nicht erhöht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Streichung des pauschalierten Schlechtwegezuschlags und Einführung einer km-scharfen Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer auf schlechten Wegen. Gemäß einer internen Umfrage bedeutet dies für den einzelnen Mitarbeitenden jährliche Verluste von 250 bis 600 € gegenüber dem alten Reisekostenrecht. Die exakte Erfassung jedes einzelnen Kilometers auf schlechten Wegen bedeutet zudem einen hohen, nicht zumutbaren bürokratischen Zeitaufwand und ist bei den täglichen Revierfahrten nicht praktikabel. Dies widerspricht der Intention des neuen Reisekostengesetztes den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

    ForstBW hat diese unnötige Verschärfung inzwischen in Abstimmung mit dem FM zurückgenommen, wie die Kreise damit Verfahren bleibt aber ungewiss. Unverändert stehen aber die 5 Cent/km für schlechte Wege.

    Zur Aufgabenwahrnehmung sind Förster:Innen bekanntlich auf schlechten Wegen unterwegs. Die Waldwege sind holprig und steinig, staubig oder schlammig. In jedem Fall wird das Fahrzeug extrem beansprucht. Das führt zu einem sehr hohen Verschleiß und der Spritverbrauch steigt auch.

    Das Argument des Finanzministeriums, der individuellen Kostendämpfung durch die in vielen Verwaltungsbereichen üblichen privaten und dienstlichen Mischnutzung der zum Dienstreiseverkehr zugelassenen Privat-Kfz trifft im Forst absolut nicht zu. Die Waldautos werden aufgrund ihres Zustandes und ihrer Verschmutzung weitgehend nur im Dienst genutzt.
    Deshalb fordert der BDF eine Erhöhung des Schlechtwegezuschlag auf 19 Cent/km auf der Grundlage eines aktuellen DEKRA-Gutachtens**.
     
  3. Dienstwagen für Försterinnen und Förster
    Es ist nicht mehr zumutbar und zeitgemäß, dass Vielfahrer im forstlichen Außendienst ein privates Fahrzeug als Arbeitsmittel im harten Waldeinsatz zur Verfügung stellen und Mehrkosten und auch Risiken finanziell selbst tragen. Schließlich gehört der „Otto-Normal-Förster“ in A11 nicht gerade zu den Spitzenverdienern.
    Deshalb fordert der BDF die schnellstmögliche Ausstattung der Förster:Innen mit Dienstwagen bei fairer Regelung zur privaten Mitbenutzung.
    Wir sind realistisch und wissen, dass dies nicht über Nacht geschehen wird. Auch wissen wir, dass die Dienstwagen-Ausstattung in den unteren Forstbehörden und bei ForstBW unterschiedlich weit ist. ForstBW unternimmt ebenfalls ernste Anstrengungen, die Situation zu verbessern. Doch bis die Dienstwagen auf der Fläche sind, wird noch viel Zeit vergehen. Auch wird es individuelle Fälle geben, in denen der Dienstwagen keine Lösung darstellt. Deshalb müssen die Entschädigungssätze jetzt angehoben werden.
    Kreativer, praxistauglicher und schnell umsetzbarer BDF-Vorschlag: Der Dienstherr übernimmt die privaten Waldautos der Kolleginnen und Kollegen zum Zeitwert als Dienstwagen bis die offizielle Beschaffung der Dienstwagen-Flotte schrittweise organisiert werden kann.

Zusammenfassung der BDF-Forderungen:


Der BDF weist darauf hin, dass es keine rechtliche Verpflichtung der Bediensteten gibt, ein Waldauto privat zur Verfügung zu stellen und dies ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt.

Wir können die privaten Waldautos auch stehen lassen!

* Waldarbeitende (Forstwirte) sind, sofern sie ihr privates Fahrzeug für den Dienst bereitstellen, ähnlich betroffen und benötigen eine angemessene tarifliche Entschädigung.

** DEKRA-Gutachten Rheinland-Pfalz 2022
Stand 07.10.2022